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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fördert der FNV nur das Rote Kreuz?
Nein . Der FNV fördert alle Projekte, die seiner Satzung entsprechen unab- hängig von der Organisation. Da im Bereich des Rettungszweckverbandes Hof die Aufgaben des Rettungsdienstes vom Bayerischen Roten Kreuz wahrgenommen werden, kommt dieses natürlich am meisten in den Genuß von Fördermitteln. Aber auch die Feuerwehren der Stadt und des Land- kreises sowie Organisationen wie Wasserwacht, Bergwacht, Helfer vor Ort- -Gruppen und andere sind immer wieder willkommene Empfänger von Spen- dengeldern und Fördermitteln.
Fördert der FNV nur Projekte in der Stadt Hof?
Nein. Die Satzung des FNV erlaubt Förderungen in der Stadt Hof und im Landkreis Hof. Damit ist garantiert, dass die geförderten Gerätschaften ausschließlich der Bevölkerung und den Gästen der Stadt Hof und des Land kreises zugute kommen. Außerdem legen manche Spender berechtigten Wert darauf, dass die Gelder in unserer Region bleiben und nur dieser zugu- te kommen.
Entläßt der FNV den Staat aus seiner Verantwortung?
Nein. Staats-, Landes- oder Kommunalaufgaben wie Brandschutz oder Ret- tungsdienst kann und will der FNV nicht garantieren. Im Zuge immer ange- spannterer öffentlicher Haushalte springt der FNV im Rahmen seiner Mög- lichkeiten immer dann ein wenn die gesetzlichen Mittel für Ausrüstungen, die über den Mindestanforderungen liegen, nicht zu Verfügung stehen. Da- mit unterstützt und finanziert der FNV ausschließlich Projekte, die von den Einsatzkräften als wünschenswert und notwendig erachtet werden. jedoch seitens der öffentlichen Hand nicht finanziert werden können.
Sind Beiträge und Spenden steuerlich absetzbar?
Gemäß Freistellungsbescheid 223/108/30333 K01/MD vom 25.06.2007 ist der FNV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuert und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Der FNV ist weiterhin berechtig, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zu- wendungsungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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