Hier finden hier die von uns bislang geförderten Anschaffungen für Rettungsdienste, Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes und vergleichbarer Organisationen sowie der Feuerwehren.
Klicken Sie bitte auf den Jahreszeitraum der Sie interessiert.
Die Liste ist bei weitem noch nicht vollständig, wird aber immer mehr aktualisiert werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die bezuschußten Gerätschaften sich ausschließlich an drei Kriterien messen lassen müssen:
1. Die Ausrüstungsgegenstände müssen dem Satzungszweck “Rettung von Menschenleben aus Lebensgefahr ...” entsprechen.
2. Die Ausrüstungsgegenstände müssen in der Stadt Hof und im Landkreis verbleiben.
3. Die Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht zur Grundausstattung zählen. Diese ist nun einmal staatlicherseits vorzuhalten.
Sämtliche Beträge, auch aus dem Zeitraum ab 1994, sind in Euro (€) angegeben.